Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung von ONEWORLD PICTURE für Kunden

Präambel

Das Unternehmen ONEWORLD PICTURE, Inhaber Stefan Oberhauser, Hirtenstr. 9a, 30952 Ronnenberg – im Folgenden: ONEWORLD PICTURE – betreibt unter der Website www.oneworldpicture.com – im Folgenden: Plattform – ein Internetportal für die Vermarktung und den Vertrieb von Lizenzen für Lizenzmaterial.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen ONEWORLD PICTURE und den Personen, die sich als Kunden für die Nutzung von ONEWORLD PICTURE unter der in der Präambel genannten Internetadresse registriert haben. Die Bestimmungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten (abrufbar unter: Datenschutzerklärung) gelten ergänzend.

1.2 Die AGB werden den Kunden auf der unter Ziffer 1.1 genannten Internetseite zur Ansicht sowie zum Download bereitgestellt.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Ein Kunde, der sich auf der Plattform registriert hat, kann dort hinterlegte Grafiken, Illustrationen, fotografischen Bildern, Film- oder Videomaterial, Audioprodukten, visuellen Darstellungen und Texten (nachfolgend „Lizenzmaterial“) auswählen und gegen Entgelt bestellen. ONEWORLD PICTURE bietet das eingebrachte Lizenzmaterial im eigenen Namen und für eigene Rechnung an.

2.2 Das Angebot, sich auf der Plattform zu registrieren, die Plattform zu nutzen und dort Bestellungen vorzunehmen, richtet sich ausschließlich an voll geschäftsfähige Personen.

3. Registrierung des Kunden

3.1 Die Nutzung der Plattform setzt voraus, dass sich der Kunde dort registriert und diese AGB akzeptiert hat. Hierdurch kommt zwischen dem Kunden und ONEWORLD PICTURE ein Vertrag über die Nutzung der Plattform zustande.

3.2 Ist der Kunde ein Unternehmen, so versichert die Person, die sich für die Plattform registriert, dass sie dazu berechtigt und bevollmächtigt ist, im Namen und auf Rechnung des Unternehmens zu handeln. Die Person versichert, rechtsverbindliche Erklärungen nach diesen AGB abgeben zu können und dürfen.

3.3 Erfolgt die Auswahl von Lizenzmaterial über externe Anbieter und Agenturen, die Lizenzmaterial von ONEWORLD PICTURE abbilden, schließt der Kunde nicht mit ONEWORLD PICTURE, sondern mit dem externen Anbieter bzw. der Agentur einen Vertrag. Diese handeln im eigenen Namen aber auf Rechnung von ONEWORLD PICTURE.

4. Bestellungen des Kunden

4.1 Der Kunde kann durch eine Bestellung auf der Plattform Rechte an dem dort eingestellten Lizenzmaterial erwerben.

4.2 Die Bestellung ist verbindlich, wenn der Kunde das jeweilige Lizenzmaterial ausgewählt, seine Rechnungsdaten angegeben und auf den Bestellbutton geklickt hat. Dieses Angebot wird von ONEWORLD PICTURE durch das Bereitstellen des jeweiligen Lizenzmaterials zum Download angenommen.

5. Widerrufsrecht

Ihnen als Verbraucher (jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann) steht in Bezug auf die Bestellung von Lizenzmaterial ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Belehrung zu:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

ONEWORLD PICTURE
Stefan Oberhauser
Hirtenstr. 9a
30952 Ronnenberg
Email: service@oneworldpicture.com

mittels einer eindeutigen Erklärung (Muster-Widerrufsformular) (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

6. Kosten und Zahlungsmodalitäten

6.1 Die Kosten für die Verwertung von Lizenzmaterial richten sich nach dem Lizenzmodell, dem das Lizenzmaterial zugeteilt ist.

6.2 Das Lizenzmaterial steht unter einer von zwei Lizenzmodellen zur Verfügung. Das Lizenzmaterial unterliegt entweder den Lizenzbestimmungen des Royalty Free-Modells oder denen des Rights Managed-Modells.

6.2.1 Beim Royalty Free-Modell richtet sich der Preis nach der gewünschten Bildgröße.

6.2.2 Die Preise beim Rights Managed-Modell richten sich nach den marktüblichen Preisen.

6.2.3. Die Preise für das jeweils ausgewählte Lizenzmaterial werden dabei im Rahmen des Bestellvorgangs, noch vor Abschluss der jeweiligen Bestellung angezeigt.

6.3 Die Gesamtkosten sowie die Zahlungsmethoden für jede Bestellung werden dem Kunden unmittelbar vor Abschluss der Bestellung angezeigt.

6.4 Die Preise verstehen sich in Euro (€) und zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, ist er im Bezug auf die Abführung und Angabe von Steuern ausschließlich selber verantwortlich.

6.5 Die von ONEWORLD PICTURE gestellten Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. Wird eine Rechnung vom Kunden nicht innerhalb von 30 Tagen ab Fälligkeit beglichen, so kommt er in Zahlungsverzug. Während des Verzuges hat der Kunde die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

6.6 ONEWORLD PICTURE ist zur Aufrechnung mit fälligen Forderungen gegen den Kunden berechtigt. Aufrechnungen werden in der Rechnung ausgewiesen. Dem Kunden stehen Aufrechnungsrechte nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von ONEWORLD PICTURE schriftlich anerkannt sind.

7. Bezahlung und Rechnungsstellung

7.1 Die Bezahlung erfolgt per Vorkasse, Sofortüberweisung oder über das Bezahlsystem PayPal, wobei der Kunde hierunter die von ihm bevorzugte Zahlungsweise wählen kann. ONEWORLD PICTURE stellt dem Kunden auf der Plattform eine Rechnung in elektronischer Form zum Download zur Verfügung.

7.2 Die Abrechnung gilt als genehmigt, wenn innerhalb von zwei (2) Kalenderwochen nach Rechnungslegung keine Beanstandung erfolgt. Auf das Eintreten dieser Rechtsfolge wird der Kunde auch in der Rechnung hingewiesen.

8. Zugang zum Lizenzmaterial

Bestellt der Kunde Lizenzmaterial, gewährt ihm ONEWORLD PICTURE unmittelbar nach erfolgtem Zahlungseingang den Zugang zum Download des Lizenzmaterials über die unter Ziffer 1.1 genannte Internetseite.

9. Wasserzeichen und Layoutdaten

9.1 Das Lizenzmaterial kann auf der Plattform (auch ohne Log-In) eingesehen werden. Zum Schutz gegen unberechtigte Verwertungshandlungen ist das Lizenzmaterial dann gegebenenfalls mit einem digitalen Wasserzeichen markiert. Das Wasserzeichen darf in solchen Fällen weder entfernt, noch bearbeitet oder unkenntlich gemacht werden.

9.2 ONEWORLD PICTURE behält sich vor, dem Kunden vor einer Bestellung das Recht einzuräumen, Lizenzmaterial zu testen. Für die Tests wird dem Kunden die Möglichkeit gegeben, das Lizenzmaterial als Layoutdaten zu speichern. Dem Kunden wird im Rahmen dieses Tests ausschließlich das Recht eingeräumt, Vervielfältigungsstücke des Lizenzmaterials herzustellen, wenn und soweit dies für das Auswählen und Testen des Lizenzmaterials zwingend erforderlich ist. Eine kommerzielle Verwertung der Tests oder deren Ergebnisse darf nicht erfolgen. Die Vervielfältigungsstücke müssen unmittelbar nach dem Test vernichtet werden.

9.3 Dabei wird dem Kunden insbesondere nicht das Recht eingeräumt, das Lizenzmaterial oder Vervielfältigungsstücke des Lizenzmaterials öffentlich zur Schau zu stellen, es der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, zu bearbeiten oder umzugestalten und der Öffentlichkeit anzubieten oder in Verkehr zu bringen.

10. Einräumung von Rechten an dem Lizenzmaterial

10.1 Mit Abschluss der Bestellung räumt ONEWORLD PICTURE dem Kunden Nutzungsrechte an dem Lizenzmaterial in dem nach der Bestellung erforderlichen Umfang ein. ONEWORLD PICTURE stellt dem Kunden nach Abschluss der Bestellung das jeweilige Lizenzmaterial zum Download bereit.

10.2 Die Rechte an dem Lizenzmaterial werden nur mit den unter Ziffer 10 genannten Verwendungseinschränkungen eingeräumt. Die erworbenen Rechte sind abschließend. Eine Unterlizenzierung des erworbenen Lizenzmaterials ist nicht gestattet.

10.3 Art und Umfang der Verwendungseinschränkungen richten sich nach dem Lizenzmodell, dem das Lizenzmaterial zugeordnet ist:

10.3.1 Royalty Free-Modell: Der Kunde darf das Lizenzmaterial zeitlich und örtlich unbeschränkt nutzen. Die gewährten Rechte sind nicht übertragbar und nicht exklusiv. Aus den Bestellungen können keine neuen Werke zur Weiterveräußerung erstellt werden.

10.3.2 Rights Managed-Modell: Der Kunde darf Lizenzmaterial, das der Beschränkung „Rights Managed“ unterliegt, nur für ein Projekt verwenden, für das insbesondere folgende Kriterien maßgebend sind: Verwendungszweck, Medium, Auflage, Größe, Verwendungsdauer und geografische Verteilung für den jeweiligen Verwendungszweck. Art und Umfang der Beschränkung sind für jedes Lizenzmaterial gesondert vom Kunden unmittelbar bei der Bestellung mit Hilfe der von ONEWORLD PICTURE vorgegebenen Auswahlfelder anzugeben. Der Kunde ist verpflichtet, hinsichtlich der dieser Kriterien wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Die gewährten Rechte sind nicht übertragbar und nicht exklusiv.

10.4 Ist das Lizenzmaterial mit dem Zusatz „nur für redaktionelle Zwecke“ gekennzeichnet, so ist der Einsatz des Lizenzmaterials nur zu redaktionellen und editorialen Zwecken erlaubt (z. B. zur Berichterstattung).

10.5 Exklusivrechte können gegebenenfalls nach Absprache mit der ONEWORLD PICTURE und nur für Lizenzmaterial der Kategorie „Rights Managed“ erworben werden.

10.6 Das Lizenzmaterial darf

  • nicht in pornographischer, diffamierender, verleumderischer oder sonst rechtswidriger Weise, direkt oder indirekt oder in Kombination mit anderen Materialien oder Inhalten, verwendet werden.
  • nicht in ein Logo, ein Unternehmenskennzeichen, eine eingetragene Marke oder eine Dienstmarke eingebunden werden.
  • nicht in der Form verfügbar gemacht werden, die Dritten das Vervielfältigen, Herunterladen oder Extrahieren des Lizenzmaterials als Einzeldatei ermöglicht oder dazu einlädt.

10.7 Dem Kunden ist es gestattet, das jeweilige Lizenzmaterial ausschnittsweise zu verwenden, geringfügig zu verändern, ohne es fototechnisch zu verfremden. Eine darüber hinausgehende Bearbeitung oder Veränderung ist nicht gestattet. Der Kunde stellt ONEWORLD PICTURE von allen Ansprüchen Dritter, die auf einer vertragswidrigen Veränderung oder Bearbeitung des Lizenzmaterials beruhen, auf erstes Anfordern frei.

11. Nennung des Urhebers und Agenturvermerk

11.1 ONEWORLD PICTURE verlangt ausdrücklich einen Urheber- und Agenturvermerk, der dem jeweiligen Lizenzmaterial eindeutig zugeordnet werden kann. Ein rechtskonformer Urheber- und Agenturvermerk kann beispielsweise so aussehen: Max Mustermann / ONEWORLD PICTURE.

11.2 Vor jeder Veröffentlichung im Druck sind ONEWORLD PICTURE gemäß § 25 VerlagsG mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.

12. Garantien und Rechte Dritter

12.1 ONEWORLD PICTURE garantiert, dass sie das Lizenzmaterial vor der Bereitstellung auf der Plattform gesichtet hat und das Lizenzmaterial sich zu diesem Zeitpunkt in vertragsgemäßem Zustand befand. ONEWORLD PICTURE garantiert außerdem, dass ihr die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Lizenzmaterial übertragen worden sind. Sofern ONEWORLD PICTURE ein Model- und/oder Property-Release zu einem Bild vorliegt, so wird dies in der Detailansicht des Bildes jeweils angezeigt. Im Übrigen übernimmt ONEWORLD PICTURE keinerlei Garantien. Insbesondere übernimmt ONEWORLD PICTURE keine Garantien für

  • die Richtigkeit der Beschreibungen und Angaben zum Lizenzmaterial. Diese obliegen ausschließlich dem Fotografen.
  • die Rechte Dritter (z.B. Namen, Marken, Personen, Kunstwerken, Designs, Gebäuden etc.), die auf dem Bild abgebildet sind oder deren Eigentum oder Besitz abgebildet ist. Sollte der Kunde die Erforderlichkeit der Übertragung von Rechten Dritter für möglich halten, so ist er selbst für die Einholung eines juristischen Rats verantwortlich. Wenn Dritte Ansprüche gegen den Kunden geltend machen, hat sich der Kunde direkt an den Fotografen zu wenden. ONEWORLD PICTURE ist in diesem Fall unverzüglich zu informieren.

Übertragen wird lediglich das Nutzungsrecht am jeweiligen Lizenzmaterial.

Nicht enthalten ist eine Freigabe oder Zustimmung zur Nutzung abgebildeter Personen, Namen, Waren- oder Markenzeichen, Gebäuden, Dekorationen und künstlerischen Gestaltungen. Dies gilt insbesondere für die Nutzung des Lizenzmaterials im gewerblichen Zusammenhang. Es obliegt dem Verwender, die in diesem Zusammenhang für die geplante Nutzung erforderlichen Erlaubnisse bzw. Genehmigungen bei den jeweils Berechtigten einzuholen.

12.2 Der Kunde ist zur Beachtung der publizistischen Grundgesetze des Deutschen Presserats (Pressekodex) verpflichtet, wenn er Lizenzen zur redaktionellen Nutzung erwirbt. ONEWORLD PICTURE übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der Foto-Inhalte, insbesondere der Schreibweisen von Namen und Sachen in Beschreibungen des Lizenzmaterials und der Identität von abgebildeten Personen, Gegenständen und Orten. ONEWORLD PICTURE übernimmt auch keinerlei Verantwortung für eine eventuelle Verletzung von Persönlichkeitsrechten abgebildeter Personen und der damit verbundenen evtl. Geltendmachung von Ersatzansprüchen. Es obliegt dem Nutzer der Bilder, eine evtl. Verletzung von Persönlichkeitsrechten vor einer Veröffentlichung des Fotomaterials zu prüfen. Der Kunde veröffentlicht das Lizenzmaterial auf eigene Verantwortung.

13. Gewährleistungsansprüche, Verjährung

13.1 Ist der Vertrag zwischen ONEWORLD PICTURE und dem Kunden für beide Teile ein Handelsgeschäft, muss der Kunde offenkundige Mängel unverzüglich unter Angabe des Mangels anzeigen, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach gewährtem Zugang zum bestellten Lizenzmaterial. Dabei muss er das bestellte Lizenzmaterial benennen und den Grund der Beanstandung darstellen. Eine spätere Geltendmachung von offensichtlichen Mängeln führt bei einem Verbraucher nicht zu einem Verlust der Gewährleistungsansprüche.

13.2 Das Lizenzmaterial ist mangelhaft, wenn es nicht dem technischen Stand der digitalen Fotoentwicklung oder Fotobearbeitung entspricht.

Keine Mängel sind insbesondere

  • ästhetische Aspekte
  • farbliche Differenzen zwischen den jeweiligen digitalen Vorlagen oder Fotodaten, da diese technisch nicht zu vermeiden sind.

13.3 Ziff. 13.2 gilt nicht für analog hergestelltes Lizenzmaterial. Dieses Lizenzmaterial ist als solches mit den Begriffen „analog“ oder „historisch“ gesondert gekennzeichnet.

13.4 Soweit das Lizenzmaterial mangelhaft ist, besteht nur ein Anspruch auf Nachlieferung. Ist eine Nachlieferung nicht möglich, schlägt fehl oder verzögert sich um mehr als drei Monate, so kann der Kunde entweder den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag insgesamt zurücktreten. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag darf der Kunde das betreffende Lizenzmaterial nicht verwerten. Nicht ausgeschlossen sind Schadensersatzansprüche, Ansprüche wegen Mängeln, die ONEWORLD PICTURE arglistig verschwiegen hat und Ansprüche aus einer übernommenen Garantie.

13.5 Ist der Kunde ein Unternehmer, sind Mängel innerhalb von einem Jahr nach Zugang zum Lizenzmaterial anzuzeigen. Gewährleistungsansprüche des Unternehmers verjähren nach einem Jahr ab Zugang zum Lizenzmaterial.

14. Haftung

14.1 Gegenüber dem Kunden haftet ONEWORLD PICTURE nach den gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie auf Arglist beruhen. Darüber hinaus haftet ONEWORLD PICTURE nur für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften umfasst werden sowie im Fall der Übernahme von Garantien.

14.2 Machen Dritte Ansprüche gegen ONEWORLD PICTURE wegen der Verletzung von Rechten durch das von Kunden genutzte Lizenzmaterial geltend, stellt der Kunde ONEWORLD PICTURE von allen tatsächlichen geltend gemachten und zukünftigen Ansprüchen auf erstes Anfordern frei. Auf ein Verschulden des Kunden kommt es hierbei nicht an. Der Kunde haftet in diesem Fall auch für sämtliche Schäden, die ONEWORLD PICTURE aus einer etwaigen Inanspruchnahme durch Dritte erwachsen. Der Kunde hat ONEWORLD PICTURE auch die tatsächlichen Kosten einer Rechtsverteidigung zu ersetzen.

14.3 ONEWORLD PICTURE übernimmt keine Garantie für die ständige Erreichbarkeit der Plattform. Die Geltendmachung von jeglichen Schadensersatzansprüchen beim Ausfall der Datenbank wird im Rahmen von Ziffer 14.1 dieser AGB ausgeschlossen.

15. Laufzeit und Kündigung

15.1 Der Vertrag zur Nutzung der Plattform läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von beiden Vertragsparteien ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn keine Bestellungen mehr offen oder keine Zahlungen mehr fällig sind. Hierzu kann der Kunde den Account auf der Plattform einfach löschen.

15.2 Die vom Kunden bis dahin eingeräumten Verwertungsrechte an dem entsprechenden Lizenzmaterial werden davon nicht berührt. Das Recht von ONEWORLD PICTURE zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags zur Nutzung der Plattform sowie etwaige Folgeansprüche bei einer außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.

15.3 In Bezug auf einzelne Bestellungen steht den Parteien ausschließlich das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung zu.

16. Änderungen der AGB

16.1 ONEWORLD PICTURE behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, das ist für den Kunden nicht zumutbar. ONEWORLD PICTURE wird den Kunden über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen.

16.2 Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen. ONEWORLD PICTURE wird den Kunden in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung des Ablaufs der Widerspruchsfrist hinweisen. Widerspricht der Kunde der Geltung der AGB, kann ONEWORLD PICTURE den Vertrag mit dem Kunden ordentlich kündigen.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt nicht für Änderungen oder Ergänzungen, die per E-Mail vereinbart werden. Die Vertragssprache ist Deutsch.

17.2 Die Fotografen, die Lizenzmaterial auf der Plattform einbringen, stehen in keinem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis zu ONEWORLD PICTURE und sind auch keine arbeitnehmerähnlichen Personen.

17.3 Zum Zwecke der Vertragserfüllung und damit zur Erbringung der vertraglich durch die ONEWORLD PICTURE geschuldeten Leistung kann sich ONEWORLD PICTURE auch Dritter als Erfüllungsgehilfen bedienen.

17.4 Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Sitz von ONEWORLD PICTURE.

17.5 ONEWORLD PICTURE hat das Recht die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an einen Dritten ohne Zustimmung des Kunden zu übertragen. Hierüber wird der Kunde in Kenntnis gesetzt.

17.6 Soweit eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. Die ungültige Regelung wird durch eine Klausel ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Die Parteien sind verpflichtet, an einer entsprechenden Klarstellung des Vertragstextes mitzuwirken. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken, die dieser Vertag enthält.

17.7 Auf die vorliegenden AGB und die vertragliche Beziehung zwischen ONEWORLD PICTURE und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Das internationale Privatrecht und das UN-Kaufrecht sind ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von ONEWORLD PICTURE in Köln. Ist der Kunde ein Verbraucher, ist sowohl in Bezug auf das anwendbare Recht als auch in Bezug auf den ausschließlichen Gerichtsstand der Wohnsitz des Verbrauchers maßgeblich.